Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung
Rụ̈ck|wärts|ver|si|che|rung 〈f. 20Versicherungsschutz für Schäden, die vor Abschluss der Versicherung vorhanden, aber nicht bekannt waren

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Rückwärtsversicherung,
 
Versicherungsschutz für Schäden der Vergangenheit, die vor Vertragsschluss entstanden und dem Versicherungsnehmer nicht bekannt waren (§ 2 Versicherungsvertragsgesetz); besonders in Haftpflicht- und Transportversicherung.

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Rụ̈ck|wärts|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.): Versicherungsschutz für Schäden, die bereits vor Abschluss des Vertrags vorhanden, aber noch nicht bekannt waren.

Universal-Lexikon. 2012.

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